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Update WSOP 2008: Interview Katja Thater
Jul 07

Bereits vor einiger Zeit berichteten wir, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen das Verbot von Pokerturnieren aufgehoben hätte.

Demgleich tat es nun das OVG Münster. Im Dezember vergangenen Jahres verbot die Stadt Rheine einem Anbieter die Ausrichtung von Pokerturnieren. Dieser klagte gegen das Verbot und bekam vor dem Verwaltungsgericht (der Vorinstanz des OVG) nicht Recht. Das OVG Münster gab dem Kläger jedoch Recht und hob damit das Verbot von Pokerturnieren auf. Demnach ist es nun nicht mehr verboten Turniere mit einem Einsatz von 15 Euro zu veranstalten. Solange der Teilnahmebetrag dazu verwendet würde, dass Turnier zu finanzieren, handle es sich nicht um illegales Glücksspiel.

Unsere Meinung: Ein Schritt in die richtige Richtung!

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