Wie Yahoo nun berichtet, hat der Oberverwaltungsgerichtshof (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen das Pokerverbot aufgehoben. Am Dienstag teilte das Gericht mit, dass die Richter dem Einspruch diverser Veranstalter recht gaben.
Das Verbot von Pokerturnieren sei “voraussichtlich rechtswidrig” und Poker “kein verbotenes Glücksspiel”, so das Gericht. Ein verbotenes Glücksspiel bestehe erst wenn es der Fall sei, “dass die Spieler einen Spieleinsatz zahlen, aus dem die Gewinnchance des Einzelnen”. Da es sich bei einer erhobenen Teilnahmegebühr von 15 Euro jedoch nicht um “Finanzierung der Gewinne”, sondern um eine “Deckung der sonstigen Veranstaltungskosten” handle, sei der Tatbestand des verbotenen Glücksspiels nicht erfüllt, so die Argumentation des Gerichtes.
Ob dieses Urteil Auswirkungen auf die Verbotspläne anderer Bundesländer haben wird, wird sich zeigen. Ungeachtet wird es sicherlich nicht bleiben.

Juni 11th, 2008 at 23:28
Find ich cool
Ich wohn zwar net dort, deswegen ist es für mich eigentlich nicht interessant, aber es ist immerhin gut, dass Gerichtsurteile PRO Poker und nicht contra gefällt werden!